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Öffentlich

Da in letzter Zeit immer wieder die Frage nach der Teilnahmebescheinigung gestellt wurde, erläutere ich hier die Details:
Um eine Erstattung von einer gesetzlichen Krankenkasse zu bekommen, müssen Sie eine Teilnahmebescheinigung einreichen. Diese kann nach den Vorgaben der Krankenkassen frühestens 8 Wochen nach Kursbeginn ausgestellt werden, da der Kurs so die Zertifizierung erhalten hat.
Wenn Sie den Kurs regelmäßig einmal pro Woche absolvieren, hat das auch für Sie einen Sinn: Keinem würde einfallen, einen Rückenkurs mit 8 Einheiten an einem Tag durchzuziehen. Abgesehen davon, dass man sich vor Muskelkater nicht mehr bewegen könnte, wäre der Effekt nicht nachhaltig. Unser Kurs erreicht wie andere Kurskonzepte über 8 Wochen Nachhaltigkeit durch das portionierte Lernen und Einüben neuer Verhaltensmuster. Daher profitieren Sie am meisten, wenn Sie zwischen den Einheiten das Gelernte im Alltag anwenden und nach einigen Tagen dann eine neue Einheit bearbeiten.
Sobald Sie die 9. Kurseinheit bearbeitet haben, können Sie die Teilnahmebescheinigung anfordern. Beachten Sie dabei bitte die 8-Wochen-Frist, damit Sie sicher den Zuschuss erhalten. Wir stellen Ihnen dann das Formular aus, das Sie mit Ihren persönlichen Daten ergänzen und bei der Krankenkasse einreichen. Dies kann auch Anfang des neuen Jahres erfolgen. Die Erstattung erfolgt dann nach unseren Erfahrungen reibungslos auf Ihr Konto.
Wenn Sie den Kurs im Rahmen betrieblicher Gesundheitsförderung gebucht haben, ist Ihr Zuschuss schon verrechnet und Sie können keine Erstattung mehr von den Krankenkassen erhalten. Auf Wunsch stellen wir Ihnen aber dennoch eine Teilnahmebescheinigung aus.
Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie diese gerne hier stellen oder uns eine E-Mail schreiben.